Kanzlei Jachinke - jachinke.com
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Fundierte Compliance-Beratung als Garant für die Sicherstellung und Nachhaltigkeit Ihres Unternehmenserfolges

Unter dem Wettbewerbsdruck auf den Märkten wird Compliance immer mehr zur Herausforderung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Dies betrifft Konzerne und zunehmend immer mehr mittelständische Unternehmen.

Wir kennen die Erfolgsfaktoren zur Sicherung Ihres Unternehmenserfolges.

Wir sorgen für die Sicherstellung der Rechtskonformität, einschließlich verbindlicher ISO-Normen.

Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung durch kosteneffiziente Lösungen, die auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnitten sind.

Kontakt

Tel. +49 203 47982 422
Fax +49 203 47982 433
E-Mail s.jachinke@kanzlei-jachinke.de

Ihre Ansprechpartner

Jachinke & Robering - Silke Jachinke

Unsere Leistungen

Rechtsberatung

Eine kundenorientierte und umfassende Unternehmensberatung schließt eine begleitende Rechtsberatung mit ein. Speziell im Zusammenhang mit der Implementierung eines Compliance-Management-Systems, einer Unternehmensgründung, Umgründungen, beim Unternehmenskauf oder bei der Beratung in Personalangelegenheiten sind rechtliche Aspekte zu beachten. Wir kooperieren mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und gewährleisten so eine kompetente Beratung in den an die umfassende Unternehmensberatung angrenzenden Rechtsgebieten:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bankenrecht und Kapitalmarktrecht
Compliance

Compliance steht für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und regulatorischer Standards. Compliance soll dazu beitragen, die Beständigkeit Ihres Geschäftsmodells, das Ansehen in der Öffentlichkeit und die finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu verbessern und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.

Unter dem zunehmenden Wettbewerbsdruck auf den Märkten wird Compliance immer mehr zur Herausforderung für Unternehmen und Mitarbeiter. Dabei stehen neben den großen Konzernen immer mehr auch mittelständische Unternehmen im Blickfeld der Staatsanwaltschaften.

Wenn es darum geht, der spezifischen Unternehmenssituation risikoorientiert zu begegnen, ist ein integriertes Compliance-Management-System unerlässlich. Ihr Management soll das Compliance-Risiko einschätzen und sich sicher fühlen können. Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung, mit Fokus auf kosteneffiziente Lösungen, die auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnitten sind. Wir helfen Ihnen herauszufinden, in welchen Bereichen sich die Investition in Compliance wirklich lohnt. Darüber hinaus wollen wir dazu beitragen, dass die Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen gestärkt wird und Sie so einen langfristigen Mehrwert für Ihr Unternehmen erzielen.

Wir bietet Ihnen unternehmensindividuelle Beratung in den folgenden Themen:

  • Durchführung einer Legal-Compliance-Analyse der zu beachtenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, einschließlich der verbindlichen ISO-Normen
  • Identifizierung möglicher Risikofelder, z.B. in den Bereichen Kartellrecht, Gesellschafts- und Konzernrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Informationstechnologie, Know-how-Schutz, Umweltrecht
  • Durchführung einer Bestandsanalyse und Zielbildentwicklung unter Berücksichtigung von rechtlichen Vorgaben sowie Marktstandards
  • Beratung und Begleitung bei der Konzeption von Compliance-Management-Systemen
  • Präzise Vorschläge für eine effiziente Compliance-Struktur
  • Entwicklung und Implementierung von Compliance-Management-Systemen entlang der individuellen Risikobereiche im Unternehmen
  • Laufende Überprüfung, Anpassung und Verbesserung von Compliance-Management-Systemen
  • Entwicklung, Erstellung und Verankerung von Compliance-Richtlinien, Arbeitsanweisungen, einschließlich der erforderlichen Schulungskonzepte und -maßnahmen sowie der notwendigen Dokumentation.
  • Unterstützung bei der Umsetzung, z.B. durch Verhaltensleitfäden und Schulungen für Mitarbeiter, Geschäftspartner-Screening, Beratung zur Vermeidung von Rechtsverstößen, Beratung im Falle identifizierter Rechtsverstöße, Kommunikation mit Behörden
  • Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung von Compliance-Audit
  • Prüfung bestehender Compliance-Systeme nach nationalen sowie internationalen Standards

Im Falle eines bereits eingetretenen Compliance-Falls, bis hin zum Eskalationsfall, stehen wir beratend und unterstützend an Ihrer Seite.

Geldwäscheprävention

Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat in jüngster Vergangenheit nachhaltige Bedeutung erlangt. Der Gesetzgeber hat hierauf mit komplexen Regelungen reagiert, die zwischenzeitlich viele Unternehmen betreffen.

Auf Basis der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) in Kraft getreten.

Die Nichteinhaltung der Pflichten kann für Ihr Unternehmen drastische Folgen nach sich ziehen: Vorgesehen sind Geldbußen bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils, der aus dem Verstoß gezogen wurde. Zudem droht die öffentliche Bekanntgabe des Verstoßes und des dafür Verantwortlichen – eine unter Umständen sehr reputations- und geschäftsschädigende Strafe.

Als ausgewiesene Experten im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen für Ihr Unternehmen.

Ins Zentrum der Geldwäscheprävention rückt ein risikobasierter Ansatz. Sie als Verpflichtete haben ein wirksames geldwäschespezifisches Risikomanagement zu implementieren, das eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen umfasst. Die Risikoanalyse ist zu dokumentieren, regelmäßig zu aktualisieren und den Aufsichtsbehörden bereitzustellen. Sie bildet das Fundament für interne Sicherungsmaßnahmen, deren Funktionsfähigkeit zu überwachen ist und die bei Bedarf zu aktualisieren sind. Gegenstand der internen Sicherungsmaßnahmen sind unter anderem Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zum Umgang mit Risiken, zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, ein internes Hinweisgebersystem, die Erfüllung von Verdachtsmeldepflichten, Schulungen und Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die auf der Risikoanalyse basierenden Sicherungsmaßnahmen haben zudem gruppenweit einheitlich zu sein.

Folgende Schwerpunkte umfasst unsere Beratung:

  • Durchführung der Risikoanalysen – Identifizierung unternehmensspezifischer Risiken
  • Soll-Ist-Vergleich des Risikomanagements
  • Zielbildentwicklung eines wirksamen geldwäschespezifischen Risikomanagements
  • Konzeptentwicklung und Implementierung eines geldwäschespezifischen Risikomanagements
  • Entwicklung von Prozesse zur Sicherstellung der internen Sicherungsmaßnamen
  • Entwicklung von Prozesse zur Identifizierung und Überprüfung der Kunden und Geschäftspartner
  • Know-Your-Customer-Prüfung
  • Abfrage öffentlich zugänglicher Register und Abgleich mit Embargo- und Terrorlisten
  • Klärung des Status als politisch exponierte Person (PEP)
  • Identifizierung und Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
  • Identifizierung und Auswahl der richtigen Systeme zur Überprüfung der Kunden und Geschäftspartner
  • Prozessentwicklung zur Sicherstellung von Verdachtsmeldungen und Auskunftsverlangen
  • Erarbeitung eines Prozesses zur Meldung an das Transparenzregister
  • Empfehlungen für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems
  • Unterstützung bei der Aufdeckung und Aufklärung von Verdachtsfällen
  • Überprüfung wesentlicher Dokumente
  • Interviews und forensische Datenanalyse
  • Hintergrundrecherchen zur Identifikation problematischer Verflechtungen
  • Zahlungsstromanalysen
  • Konzipierung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und juristischen Beratern

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Funktion eines „externen Geldwäsche-Beauftragten“ und kümmern uns als solcher umfassend um alle geldwäscherechtlichen Themen. Dies beinhaltet den Aufbau, die Kontrolle und laufende Fortentwicklung einer wirksamen Geldwäscheprävention, die Durchführung von Prüfungshandlungen, die Beratung in Angelegenheiten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die umfassende Berichterstattung.

Finanzsanktionen & Embargo

Zur Erreichung Ihres individuellen Zielbilds zu Finanzsanktionen und Embargos, analysieren wir Ihre Prozesse sowie Ihr Anweisungswesen hinsichtlich relevanter regulatorischer Vorgaben, definieren notwendige Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Implementierung der Maßnahmen.

Im Einzelnen umfasst unser Beratungsansatz folgende Leistungen:

  • Risikoanalyse – Identifizierung der Risiken in Bezug Sanktionen und Embargo
  • Konzeptentwicklung zur Umsetzung der internationalen und nationalen Sanktions- und Embargobestimmungen innerhalb des Unternehmens
  • Entwicklung von Prüfungs- und Prüffolgeprozessen
  • Entwicklung von Überwachungs- und Kontrollprozessen
  • Entwicklung von Reporting-Standards
  • Monitoring-Prozessen zur Überwachung und Verbesserung der Einhaltung der Embargo- und Sanktion-Regeln
  • Konzipierung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Erstellung eines Kommunikation- und Schulungskonzeptes
  • Unterstützung bei der Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner
  • Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und juristischen Beratern
Wirtschaftskriminalität

Unternehmen sind in steigendem Maß durch Wirtschaftskriminalität (Fraud) bedroht; es kann jedes Unternehmen treffen.

Die Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität sind vielfältig und reichen von direkten Schädigungen des Vermögens (zum Beispiel durch Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung), über Korruption (zum Beispiel Schmiergelder), der Kartellbildung und Spionage, bis hin zu Manipulationen der Rechnungslegung (zum Beispiel absichtliche Unterbewertung von Rückstellungen). Doch viele Unternehmen unterschätzen diese Bedrohung.

Die finanziellen Schäden können erheblich sein und die Folgen für den Ruf des Unternehmens negativ und sorgen damit in jedem Unternehmen dafür, dass die Entwicklung und Implementierung eines Antis-Fraud-Managements-Systems zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Einen absoluten Schutz gegen kriminelles Handeln gibt es nicht. Es gibt jedoch viele Ansatzpunkte, um das Risiko zu senken. Bei der Ausgestaltung eines Anti-Fraud Management-Systemen sind insbesondere die Geschäftsfelder, Vertriebswege, Produkte und Kunden eines Unternehmens zu berücksichtigen.

Mit uns haben Sie die richtigen Berater an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation, Analyse und Evaluierung potentieller Fraud-Risiken sowie Gestaltung und Implementierung von umfassenden Anti-Fraud Management-Systemen.

Im Einzelnen umfasst unser Beratungsansatz folgende Leistungen:

  • Fraud-Risikoanalyse – Identifizierung und Analyse potentieller interner und externer Fraud-Risiken
  • Entwickelung eines unternehmensspezifischen Anti-Fraud Konzeptes
  • Entwicklung und Implementierung von Anti-Fraud Programmen zur Früherkennung sowie Prävention
  • Entwicklung und Implementierung eines Business-Partners-Due-Diligence Prozesses
  • Durchführung von Compliance Reviews
  • Umsetzung Ihrer Compliance-Audit-Rechte bei Kunden und Geschäftspartnern
  • Implementierung eines Hinweisgebersystems
  • Monitoring-Prozesse zur Überwachung und Verbesserung der Einhaltung der Anti-Fraud-Regeln
  • Krisenmanagement für Fraud-Fälle und Definition von strukturierten Abläufen und Maßnahmen
  • Entwicklung und Implementierung von Anreiz- und Sanktionsprogrammen
  • Konzipierung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Entwicklung von Schulungskonzepten
  • Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner
  • Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und juristischen Beratern
Datenschutz

Das Thema Datenschutz hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Es stellt Unternehmen jeder Größenordnung vor stetig neue wachsende Herausforderungen. Die gesetzlichen Vorgaben im nationalen und internationalen Umfeld werden immer komplexer und bergen eine Reihe ungeklärter Fragen.

Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können für betroffene Unternehmen und ihre Verantwortlichen erhebliche Folgen haben.

Dies gilt nicht zuletzt für die vielleicht größte Erneuerung, seit es das Datenschutzrecht gibt: Im Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam und damit ein einheitliches Datenschutzrecht für die gesamte Europäische Union. Ihnen als Unternehmen drohen nun bereits für das Nichtvorhalten datenschutzkonformer Prozesse Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Vorjahresumsatzes. Mit der DSGVO geht zudem eine Beweislastumkehr zu Lasten des Unternehmens einher. D.h. Sie müssen nun konkret nachweisen können, dass Sie die Vorgaben der Verordnung erfüllt haben.

Neben Bußgeldern können Datenschutzverstöße für Ihr Unternehmen weitere Folgen wie z. B. Schadensersatzansprüche von Betroffenen oder auch Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Auch Ihre verantwortlichen Organe und Führungskräfte können persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen.

Eine wirksame und effektive Vermeidung von Datenschutzverstößen ist daher für Unternehmen unerlässlich. Die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Datenschutz-Management-Systems ist unvermeidlich.

Aber was genau bedeutet das für Ihr Unternehmen? Neben den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, müssen Sie regelmäßig Vorgaben des Arbeits-, Straf- und Telekommunikationsrechts sowie weiterer Gesetze beachten. Alle Bereiche Ihres Unternehmens sind betroffen. Ein interdisziplinärer Ansatz ist erforderlich, der organisatorische, juristische und technische Fragestellungen beantwortet.

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und die wesentlichen Maßnahmen, die Ihr Unternehmen schon jetzt einleiten sollte. Unsere umfassenden Erfahrungen stellen wir Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie wie folgt:

  • Unterstützung bei der Konzeptionierung und Implementierung eines Datenschutz-Management-Systems
  • Konzeption und Implementierung der für dieses System relevanten Kerndatenschutzprozesse, Risikoanalysen und des für die DSGVO zentralen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Konzeptionierung eines Löschkonzeptes
  • Sicherstellung der Transparenzanforderungen
  • Einrichtung eines datenschutzkonformen Dienstleistermanagements in Bezug auf Drittstaatenübermittlung und Auftragsverarbeitung
  • Wirksamkeitsprüfung des Datenschutz-Management-Systems nach anerkannten Standards
  • Aufklärung und Aufarbeitung von Datenschutz- oder Datensicherheitsverstößen
  • Empfehlungen zur ggf. erforderlichen Neuausrichtung von Systemen und Prozessen