Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat in jüngster Vergangenheit nachhaltige Bedeutung erlangt. Der Gesetzgeber hat hierauf mit komplexen Regelungen reagiert, die zwischenzeitlich viele Unternehmen betreffen.
Auf Basis der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) in Kraft getreten.
Die Nichteinhaltung der Pflichten kann für Ihr Unternehmen drastische Folgen nach sich ziehen: Vorgesehen sind Geldbußen bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils, der aus dem Verstoß gezogen wurde. Zudem droht die öffentliche Bekanntgabe des Verstoßes und des dafür Verantwortlichen – eine unter Umständen sehr reputations- und geschäftsschädigende Strafe.
Als ausgewiesene Experten im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen für Ihr Unternehmen.
Ins Zentrum der Geldwäscheprävention rückt ein risikobasierter Ansatz. Sie als Verpflichtete haben ein wirksames geldwäschespezifisches Risikomanagement zu implementieren, das eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen umfasst. Die Risikoanalyse ist zu dokumentieren, regelmäßig zu aktualisieren und den Aufsichtsbehörden bereitzustellen. Sie bildet das Fundament für interne Sicherungsmaßnahmen, deren Funktionsfähigkeit zu überwachen ist und die bei Bedarf zu aktualisieren sind. Gegenstand der internen Sicherungsmaßnahmen sind unter anderem Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zum Umgang mit Risiken, zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, ein internes Hinweisgebersystem, die Erfüllung von Verdachtsmeldepflichten, Schulungen und Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die auf der Risikoanalyse basierenden Sicherungsmaßnahmen haben zudem gruppenweit einheitlich zu sein.
Folgende Schwerpunkte umfasst unsere Beratung:
- Durchführung der Risikoanalysen – Identifizierung unternehmensspezifischer Risiken
- Soll-Ist-Vergleich des Risikomanagements
- Zielbildentwicklung eines wirksamen geldwäschespezifischen Risikomanagements
- Konzeptentwicklung und Implementierung eines geldwäschespezifischen Risikomanagements
- Entwicklung von Prozesse zur Sicherstellung der internen Sicherungsmaßnamen
- Entwicklung von Prozesse zur Identifizierung und Überprüfung der Kunden und Geschäftspartner
- Know-Your-Customer-Prüfung
- Abfrage öffentlich zugänglicher Register und Abgleich mit Embargo- und Terrorlisten
- Klärung des Status als politisch exponierte Person (PEP)
- Identifizierung und Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
- Identifizierung und Auswahl der richtigen Systeme zur Überprüfung der Kunden und Geschäftspartner
- Prozessentwicklung zur Sicherstellung von Verdachtsmeldungen und Auskunftsverlangen
- Erarbeitung eines Prozesses zur Meldung an das Transparenzregister
- Empfehlungen für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems
- Unterstützung bei der Aufdeckung und Aufklärung von Verdachtsfällen
- Überprüfung wesentlicher Dokumente
- Interviews und forensische Datenanalyse
- Hintergrundrecherchen zur Identifikation problematischer Verflechtungen
- Zahlungsstromanalysen
- Konzipierung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
- Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte
- Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und juristischen Beratern
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Funktion eines „externen Geldwäsche-Beauftragten“ und kümmern uns als solcher umfassend um alle geldwäscherechtlichen Themen. Dies beinhaltet den Aufbau, die Kontrolle und laufende Fortentwicklung einer wirksamen Geldwäscheprävention, die Durchführung von Prüfungshandlungen, die Beratung in Angelegenheiten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die umfassende Berichterstattung.